Betreuungsgruppe
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Schadensereignisse lassen sich aufgrund Ihrer Komplexität sehr selten nur einem Fachdienst zuordnen. Fast immer sind die Menschen individuell unterschiedlich von einem Unglücksfall betroffen. Nicht alle Betroffenen sind verletzt und werden daher auch nicht vom Rettungsdienst und Sanitätsdienst versorgt und in ein Krankenhaus gebracht.
Das Deutsche Rote Kreuz zieht daher auch die Betreuungsgruppe zeitnah in die Hilfeleistung bei allen Schadensereignissen ein. Daher sind auch die Mitglieder der Betreuungsgruppe mit Funkmeldeempfängern ausgestattet um schnellstmöglich nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen zu können.
Aufgaben
Die Betreuungsgruppe:
![]() | leistet den Betroffenen überall dort Hilfe, wo sie sich aufgrund der Situation aus eigenem Vermögen nicht selbst helfen können. |
![]() | betreut und versorgt hilfebedürftige Menschen mit lebensnotwendigen Versorgungsgütern |
![]() | sorgt für Verpflegung und vorläufige, vorübergehende Unterbringung von Betroffenen |
![]() | sichert die sozialen Belange der Betroffenen |





