Zivildienst
Zivildienst im Deutschen Roten Kreuz - eine sinnvolle Aufgabe !!
Die Grundsätze des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) sind Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Unser Ziel ist es, in Not geratenen Menschen allein nach dem Maß der Hilfsbedürftigkeit, ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, soziale Stellung oder politische Zugehörigkeit die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, die diese benötigen. Dies gilt weltweit, aber auch in der engeren Nachbarschaft. Im Bielefeld werden Zivildienstleistende in folgenden Aufgabenbereichen eingesetzt:
Fahrdienst für Rollstuhlfahrer/ innen
Zivi im Rettungsdienst
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Das Deutsche Rote Kreuz ist die größte im Rettungsdienst tätige Hilfsorganisation und legt gerade auch in diesem Bereich Wert auf die bewährte Mitarbeit von Zivildienstleistenden. Zivildienstleistende, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine vierwöchige theoretische sowie eine zweiwöchige klinische und praktische
Ausbildung (im Krankenhaus) zum Rettungshelfer. Nach dieser Ausbildung und einer ausführlichen Einweisung in der Rettungswache arbeiten die Zivildienstleistenden vorrangig im Krankentransport gemeinsam mit Notärzten, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B (früher 3) und eine gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitstehen muss, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Zivildienstes kann ggf. eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden. Viele ehemalige Rettungsdienst-Zivi`s bleiben als ehrenamtliche Mitarbeiter dem Rettungsdienst treu.
Weitere Informationen finden Sie unter www.asb-drk-juh-bielefeld.de
Nähere Auskünfte erteilt Heiner Hofmann Telefon 0521/329880-0
Zivi im handwerklichen Bereich
Zu diesem Aufgabengebiet gehören die Durchführung anfallender handwerklicher und gärtnerischer Tätigkeiten zur Unterstützung des Hausmeisters im DRK-Kreisverband, sowie diverse Besorgungs- und Botengänge. In den Kindertagesstätten handelt es sich ebenfalls um die handwerklichen und gärtnerischen Tätigkeiten, wobei hier auch die Mithilfe in der Küche dazugehört, in Verbindung mit entsprechenden Einkäufen.
Eine handwerkliche Vorbildung/Eignung wäre sicherlich vorteilhaft, ist aber nicht zwingend notwendig, wobei der Führerschein der Klasse B (3) allerdings eine Grundvoraussetzung ist.
Nähere Auskünfte erteilt Anja Langellotti.



