
Gerichte und Staatsanwaltschaften können Geldauflagen verhängen, bei denen straffällig gewordene Personen als Bußgeld einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation wie das DRK zahlen müssen. Diese Geldauflagen dienen als alternative Strafe und ermöglichen es uns, unsere wertvolle Arbeit fortzusetzen. Wir garantieren allen Beteiligten einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes eine schnelle, diskrete Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung über eingehende Zahlungen bzw. einen Zahlungsverzug.
Vielleicht kennen Sie Richter*innen, Staatsanwält*innen oder Strafverteidiger*innen persönlich. In diesem Fall würden wir uns sehr freuen, wenn Sie ihnen vorschlagen, die Arbeit des DRK in Bielefeld durch die Zuweisung von Geldauflagen zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Auch wenn Sie dieses Mal Ihre Spende nicht freiwillig leisten, möchten wir uns dennoch herzlich bei Ihnen bedanken. Sie leisten auf diese Weise einen wichtigen Beitrag für Kinder und Jugendliche und pflegebedürftige Senior*innen, die unsere Hilfe suchen und benötigen.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck das Aktenzeichen Ihrer Zahlungsauflage, das betreffende Gericht sowie Ihren Namen an.
Wir informieren selbstständig das zuständige Gericht, sobald der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist.
Bitte haben Sie Verständnis, dass für ein Bußgeld KEINE Spendenquittung ausgestellt werden kann.
In NRW unter der Nummer: E-03153
IBAN für Geldauflagen: DE51 4805 0161 0000 1078 13